Familienrecht

  • Beratung im Vorfeld einer Trennung bzw. Scheidung,
    insbesondere hinsichtlich Ehegatten- und Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Ehewohnung, Vermögensauseinandersetzung, Ansprüchen aus Zugewinnausgleich, Haftung für Verbindlichkeiten, Sorge- und Umgangsrecht sowie Versorgungsausgleich
  • Vertretung bei Gericht im Scheidungsverfahren mit den dazugehörigen Verbundsachen
  • Interessengerechte Gestaltung von Eheverträgen
  • Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Mediation zur außergerichtlichen Einigung

Betreut werden Sie im Familienrecht von Rechtsanwältin Gisela Koch-Fontana und Rechtsanwalt F. Mack


Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich zum 01.01.2024. Hier die Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, Stand 01.01.2023 (SüdL), Quelle, OLG Stuttgart

Der Selbsbehalt

  • für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr (im Haushalt eines Elternteils lebend und in allgemeiner Schulausbildung) unterhaltspflichtig sind, beträgt 1.450,00 €.
  • für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete 1.200,00 €,
  • der angemessene Eigenbedarf, so gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt 1.750,00 €.
Informationen zum Thema Scheidung online